Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich 
1.1 Die Nachfolgenden Bedingungen regeln  die Dienstleistungen des Übersetzungsbüros „Abel Translation“ (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) für den Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).
1.2 Die AGB des Auftraggebers gelten nur sofern sie nicht mit den AGB des Auftragnehmers kollidieren. Mit der Auftragsvergabe erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. 

2. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers 
2.1 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer spätestens bei der Auftragsvergabe über alle für die Übersetzung notwendigen Informationen wie Verwendungszweck, die gewünschte Art der Anfertigung (auf Papier, CD-ROM etc.), Anzahl der Exemplare etc. zu informieren. Die zu übersetzenden Unterlagen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer ebenfalls spätestens bei der Auftragsvergabe unaufgefordert zu überreichen.
2.2 Ferner hat der Auftraggeber den Auftragnehmer über die Bedeutung etwaiger ihm bekannter Abkürzungen auf dem zu übersetzenden Dokument zu unterrichten und eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für etwaige Rückfragen unaufgefordert zu hinterlassen.
2.3 Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, gestattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer seinen Namen im Rahmen der Eigenwerbung zu benutzen.  

3. Nachbesserung 
3.1 Sofern der Auftraggeber in der Übersetzung objektiv vorhandene, nicht unerhebliche Mängel tadelt, hat er Anspruch auf Beseitigung dieser. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nachbesserung ist dem Auftragnehmer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
3.2 Geht die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten beim Auftragnehmer ein, ist der Anspruch auf Nachbesserung ausgeschlossen.
 

4. Vertragskündigung 
4.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich erklärt wurde.
4.2 Dem Auftragnehmer steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.

 

5. Vergütung und Berechnungsgrundlage 
5.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurden, richtet sich die Vergütung nach den Bestimmungen der §§ 5-12 JVEG.
5.2 Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeilen gelten nicht die tatsächlichen Zeilen, sondern 55 Tastaturanschläge.
5.3 Bei Änderung des Auftragsgegenstandes ist das Honorar neu zu verhandeln.
5.4 Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

5.5 Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Er kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
5.6 Kostenvoranschläge oder Angebote können immer nur mit dem Vorbehalt einer möglichen Abweichung von 10 % kalkuliert werden.
5.7 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
 

6. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht 
Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Nutzungsrecht an der Übersetzung. Die Urheberrechte an der Übersetzung verbleiben beim Auftragnehmer.
 

7. Haftung 
7.1 Sofern dem Auftragnehmer zur Übersetzung Originaldokumente überlassen werden, haftet dieser für den Verlust bzw. Beschädigung der Unterlagen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, selbst für eine ausreichende Sicherung seiner Urkunden Sorge zu tragen.
7.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für fehlerhafte Übersetzungen, die auf schlechte Lesbarkeit des zu übersetzenden Dokuments (schlechte Kopie, unlesbare Handschrift etc.) beruhen.
7.3 Eine Haftung des Auftragnehmers für eventuelle Rechte oder Pflichten, die dem Auftraggeber aus der Nutzung oder Nichtnutzung der Übersetzungen entstehen, ist ausgeschlossen.
7.4 Eine etwaige Beglaubigung eines vom Auftragnehmer eingesetzten Übersetzers bezieht sich lediglich auf die Richtigkeit der Übersetzung, nicht jedoch auf die Echtheit der zu übersetzenden Urkunde.

 

8. Vertraulichkeit 
Der Auftragnehmer verpflichtet sich und seine Übersetzer über den Inhalt der Gespräche mit seinen Kunden und der zu übersetzenden Dokumente Stillschweigen zu bewahren.  

 

9. Gerichtsstand und Anwendbares Recht 
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

 

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 
Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen bleiben die restlichen Bestimmungen unberührt.